REACH Dienstleistungen
Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen:
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Sehr geehrte REACH-Kundin, sehr geehrter REACH-Kunde, wir bieten Ihnen einen ausgezeichneten REACH-Service von A-Z. Wir unterstützen Sie gerne kompetent mit unserem gesamten Know-How aus unserem Netzwerk. Unsere REACH-Netzwerkpartner sind sehr erfahrene Experten, Toxikologen, akkreditierte Prüflaboratorien, die weit über 20 Jahre Erfahrung besitzen im Umgang mit Chemikalien. INVITRO-CONNECT GmbH stellt bei Bedarf je nach Ihren Anforderungen und Bedürfnissen das passende Team zusammen, um Ihren Auftrag / Ihr Projekt gemeinsam erfolgreich durchzuführen. Dabei recherchieren wir für Sie das beste Preis- / Leistungsverhältnis für Ihr Projekt. Unsere Erfahrungen zeigen deutlich, dass die Test- bzw. Prüfungspreise der einzelnen Prüflaboratorien erheblich varieren und wir mit unserem Konzept von INVITRO-CONNECT GmbH bei grösseren Testpaketen eine Preisreduktion bis zu 30% erzielen. RegistrierungJeder Hersteller bzw. Importeur, der einen Stoff als solchen oder in Zubereitungen in einer Menge von mindestens 1 Tonne pro Jahr herstellt bzw. importiert, muss ein Registrierungsdossier einreichen. Für Stoffe in Erzeugnissen gilt, dass der Hersteller bzw. Importeur für die in diesen Erzeugnissen enthaltenen Stoffe ein Registrierungsdossier einreichen muss, falls:
Ein Registrierungsdossier enthält:
sowie bei einer Tonnage von > 10 Tonnen pro Jahr
Die Frist für die Registrierung dieser Stoffe ist abhängig von der produzierten oder importierten Menge, bzw. von ihrer Gefährlichkeit. Für Stoffe, welche neu auf den Europäischen Markt gebracht werden, beginnt die Registrierung am 1. Juni 2008. ZulassungBesonders besorgniserregende Stoffe müssen unter REACH zugelassen werden. Ihre Verwendung kann eingeschränkt oder verboten werden. Betroffen sind: CMR-Stoffe
PBT-Stoffe
vPvB-Stoffe
Stoffe mit besonderen Eigenschaften (z.B.: endokrine Wirkung)
Betroffene StoffeStoffe die registriert werden müssen REACH unterscheidet zwischen sog. Phase-in und Non-Phase-in Stoffen:
AusnahmenStoffe, die bereits als registriert geltn
Stoffe, die nicht unter REACH fallen und nicht registriert werden müssen Eine Zahl von auf dem Markt befindlichen Substanzen fällt nicht unter REACH und ist damit auch von einer Registrierung ausgenommen:
Stoffe, die Sonderregelungen unterstehen
Datenanforderungen Die Datenanforderungen richten sich nach der Produktions- bzw. Importmenge eines Stoffes für sämtliche Anwendungen. Datenanforderungen im Tonnagebereich 1-10 t/a Für „Phase-in-Stoffe“ in diesem Tonnagebereich sind zunächst nur die physikalisch-chemischen Daten gefordert. Auf der Basis der vorhandenen Daten muss dann entschieden werden, ob und welche weiteren Daten zu erheben sind. |
Physikalisch-chemische Daten
| Toxikologische Daten
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Ökotoxikologische Daten
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Datenanforderungen im Tonnagebereich 10-100 t/a
Für Stoffe in diesem Tonnagebereich müssen zusätzlich zu den Anforderungen nach Annex VII weitere toxikologische und ökotoxikologische Prüfungen nach Annex VIII durchgeführt werden:
Toxikologische Daten
| Ökotoxikologische Daten
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Unter bestimmten Umständen kann jedoch auf die Durchführung einiger Tests verzichtet werden.
Datenanforderungen im Tonnagebereich 100-1000 t/a
Für diesen Tonnagebereich gilt der Annex IX. Zusätzlich zur Durchführung der in Annex VII und VIII genannten Tests muss der Registrierpflichtige einen Vorschlag einreichen, wie und nach welchem Zeitplan er die Anforderungen des Annex IX zu erfüllen beabsichtigt.
Physikalisch-chemische Daten
| Ökotoxikologische Daten
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Toxikologische Daten
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Unter bestimmten Umständen kann jedoch auf die Durchführung einiger Tests verzichtet werden.
Datenanforderungen im Tonnagebereich >1000 t/a
Für diesen Tonnagebereich gilt der Annex X. Zusätzlich zur Durchführung der in Annex VII und VIII genannten Tests muss der Registrierpflichtige einen Vorschlag einreichen, wie und nach welchem Zeitplan er die Anforderungen nach Annex IX und X zu erfüllen beabsichtigt.
Toxikologische Daten
| Ökotoxikologische Daten
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Technisches DossierFür alle zu registrierenden Stoffe muss ein technisches Dossier eingereicht werden, welches folgende Informationen enthält:
StoffsicherheitsberichtFür Stoffe mit einer Tonnage von >10 Tonnen pro Jahr muss zusätzlich zum technischen Dossier ein Stoffsicherheitsbericht eingereicht werden, der folgende Informationen enthält: Teil A
Teil B
SicherheitsdatenblattWie unter bisherigem Recht besteht auch unter REACH die Pflicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern für gefährliche Stoffe und Zubereitungen, sowie unter bestimmten Bedingungen auch für nicht gefährliche Zubereitungen. Neu ist hingegen, dass auch ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden muss, wenn ein Stoff die Kriterien als PBT oder vPvB erfüllt oder wenn er anderweitig zulassungspflichtig ist. Zusätzlich sind die Kerninformationen des Stoffsicherheitsberichts (Expositionsszenarien) dem Sicherheitsdatenblatt in einem Anhang beizufügen. |







